Ablauf in der Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie

Kontaktaufnahme
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und  Austausch über die vorliegende Problematik. Sollte ein Therapiebedarf festgestellt werden, kontaktieren wir Sie im Fall vorhandener Kapazitäten. Dann können bis zu 4 weitere Sprechstunden und bis zu 5  sog. probatorische Sitzungen vereinbart werden. Diese probatorische Phase hat die Diagnosestellung zum Ziel, sowie ein gemeinsam erarbeitetes Störungsverständnis und davon abgeleitet eine Therapieplanung. Eine individuelle, an den Fähigkeiten der Patienten ausgerichtete Therapieplanung bedeutet eine, von Beginn an aktive Beteiligung der Patienten am therapeutischen Prozess und Vorgehen.

 

Therapiestunden
Je nach Problemstellung ist es möglich eine Kurzzeittherapie zu nutzen, die in etwa in 24 Stunden beendet wird, oder eine Langzeittherapie, die in etwa 40 Stunden dauert. Begleitend hierzu werden Bezugspersonen mit 6 bzw. 11 Stunden eingebunden. Jede Therapiesitzung dauert in der Regel 50 min. und findet wöchentlich bzw. zweiwöchentlich statt.
In einer ersten Phase der Therapie findet zumeist eine Beobachtungs- und Selbstbeobachtungsphase statt, um zu erfassen wodurch bedeutsames Verhalten ausgelöst wird und welche Faktoren zum Bestehenbleiben beitragen. Zusätzlich sollen begleitende Emotionen wahrgenommen werden. Häufig wird je nach Altersgruppe der Patienten einflussnehmendes erzieherisches Verhalten erfasst, dies kann sowohl in der Selbstbeobachtung eigenen erzieherischen Verhaltens erfolgen, aber auch in der Psychotherapeutischen Praxis mittels einer Video Interaktionsbeobachtung zwischen Eltern und Kind.

In der daran anschließenden zweiten Phase erfolgt die gezielte, lösungsorientierte Phase der Veränderung problematischen Verhaltens.
Hierfür kommen zahlreiche störungsübergreifende Methoden aus der Lerntheorie und kognitiv – behavioralen Verhaltenstherapie zur Anwendung, von denen einige exemplarisch im Folgenden kurz benannt werden. Z. B. Verstärkerpläne mittels Punkte- Systemen; erlernen von Elementen aus den  Entspannungsmaßnahmen, z. B. Progressive Muskelentspannung nach Jakobson, autogenes Training; erarbeiten und einüben sozial kompetenten Verhaltens etc.  Alle diese Interventionen sind eingebettet in Methoden zur sog. kognitiven Umstrukturierung d.h. auffinden wenig hilfreicher, negativer (dysfunktionaler) Gedanken in Bezug auf sich selbst und andere, hinterfragen und schließlich Veränderung dieser, hin zu hilfreichen, positiven Gedanken. Ergänzend kommen störungsspezifische Therapiemethoden hinzu, beispielsweise zum Abbau von Ängsten, Zwängen, Tics, Depressionen etc. oder auch zur Veränderung von gestörtem Verhalten im Kontext von Essstörungen.
In einer abschließenden Phase geht es um erlernen einer Umgangsweise mit Rückfallsituationen, bzw. um Rückfallprophylaxe, sowie Integration der Störungsgeschichte in die eigene Lebensgeschichte.

 

Organisatorisches
Die Kostenübernahme erfolgt in aller Regel durch die gesetzlichen Krankenkassen (allgemein und privat)

 

Gesetzliche allgemeine Krankenversicherte
Da ich bei der Kassenärztlichen Vereinigung  Niedersachsen (KVN) zugelassen bin, sind alle psychotherapeutischen Leistungen in meiner Praxis über die gesetzlichen Krankenkassen (Versicherungskarte) abrechenbar. Es entstehen somit keine zusätzlichen Kosten für Patient*innen und Eltern.

Privatversicherte

Die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden im Regelfall von den privaten Krankenkassen übernommen. Zur Klärung der Kostenübernahme bitte ich Sie, sich vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um dort die individuell mit Ihnen vereinbarten Regelungen und Formalien zu erfahren. Meine Honorarabrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), welche der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entspricht.

 

Schweigepflicht
Eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut unterliegt während dem gesamten Therapieprozess und darüber hinaus der Schweigepflicht.
Was in einer Psychotherapie besprochen wird oder passiert, ist vertraulich. Davon erfährt kein Dritter etwas, es sei denn, der/ die Jugendliche erlaubt es ausdrücklich. Die Schweigepflicht bedeutet, dass es Psychotherapeut*innen verboten ist, persönliche Informationen über Patienten ohne deren ausdrückliches Einverständnis an andere weiterzugeben. Diese Verpflichtung ist in der Berufsordnung für Psychotherapeuten festgelegt.